Antwort: Fast alle Autovermietungen erfordern die Hinterlegung einer Kaution/ Selbstbeteiligung für Ihr Mietfahrzeug. eMietwagen bietet Ihnen deren Rückerstattung. Wenn Sie die Rückerstattung der Selbstbeteiligung erwerben und im Falle eines Schadens am Fahrzeug Ihre Mietkaution oder einen Teil davon zur Deckung Ihrer Selbstbeteiligung verwenden müssen, können Sie dies gegenüber eMietwagen geltend machen. Um die Rückerstattung der Selbstbeteiligung in Anspruch nehmen zu können, senden Sie bitte folgende Unterlagen an unseren Kundenservice:
- eine Kopie des Schadensberichts der betroffenen Autovermietung (am besten bereits vor Mietende ausgefüllt)
- eine Kopie der Fahrzeugabholungs- und rückgabebescheinigung, die eindeutig den zu bezahlenden Schaden ausweist
- einen Nachweis der erfolgten Zahlung durch Ihr Kreditkartenunternehmen
- falls eine dritte Partei beim Unfall beteiligt ist, einen Polizeireport
Diese Dokumente müssen bei unserem Kundenservice innerhalb von 28 Tagen nach Mietende eingehen.
In Verbindung mit den Geschäftsbedingungen und Versicherungspolicen der betroffenen Autovermietung, erstattet eMietwagen weder die Kosten für Leistungen die vom Versicherungsschutz ausgenommen sind, noch erstattet eMietwagen die Kosten im Falle einer Entkräftung des Versicherungsschutzes. Die möglichen Ausnahmen werden sowohl zum Zeitpunkt Ihrer Buchung als auch auf Ihrem Buchungsbeleg detailliert aufgeführt. Sie können entsprechend den Bestimmungen Ihres Reiselandes und den betroffenen Autovermietungen nach variieren, jedoch einige gemeinsame Ausschlüsse umfassen (sind aber nicht beschränkt auf):
- Schäden an Fenstern, der Windschutzscheibe, im Innenraum, an den Rädern und / oder Reifen, an der Dach-oder Unterseite des Fahrzeugs
- Wenn sich der Fahrer unter dem Einfluss von Drogen und / oder Alkohol befindet
- Wenn der Name des Fahrers sich nicht auf dem Mietvertrag befindet
- Abschleppkosten oder Schäden, die durch das Abschleppen des Fahrzeugs durch einen unbefugten Dritten verursacht wurden
- Schäden aufgrund von Fahrten auf nicht markierten Straßen
- Wenn das Fahrzeug fahrlässig und ohne Aufmerksamkeit gefahren wurde, einschließlich auf unmarkierten Straßen.
Bitte beachten Sie weiterhin, dass die Rückerstattung der Selbstbeteiligung im Schadensfall keine Schäden an mitgeführtem Gepäck oder erlittene Personenschäden abdeckt.
Die Rückerstattung der Selbstbeteiligung deckt nur einen Schaden während der gesamten Mietdauer ab. Im Falle dass das Fahrzeug (oder Ersatzfahrzeug) in zwei unabhängige Fälle verwickelt ist, dann deckt das Produkt Rückerstattung der Selbstbeteiligung nur den ersten Schadensfall ab. Das Produkt deckt nicht den Diebstahl des Fahrzeuges ab Im Falle weiterer Fragen ist unser Kundenservice unter der Rufnummer 0800 121 003 gern für Sie erreichbar.